KAESCH Spielregeln
1.) Jedes Mitglied erhält ein KAESCH-Konto.
2.) Mitgliedsvarianten:
•a)Standard: Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 400 KAESCH für den
Organisationsaufwand und € 20 für den Sachaufwand. Das Standard-
konto kann auch als Familienkonto für mehrere Familienmitglieder genutzt werden.
•b)KAESCH only: Nach zwei Jahren Mitgliedschaft kann der Mitgliedsbeitrag für Mitglieder mit
einem Jahresumsatz von mehr als 6000 KAESCH auf einen reinen KAESCH- Beitrag
umgestellt werden (600 KAESCH / 0 € Jahr).
•c) Förderer: 0 KAESCH, dafür 60 €/Jahr
•d) Ermäßigt: Für Mitglieder, die keine KAESCH erbringen können auf Antrag:
Beitrag KAESCH 0 / € 20/Jahr,.
• e) U 21 (Jugendkonto bis 21 Jahre): 200 KAESCH / € 10.
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Mitgliedsvarianten |
€/Jahr |
Kaesch/Jahr |
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Standard |
20 |
400 |
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KAESCH only (nur für Aktive ab dem 2. Jahr) |
0 |
600 |
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Förderer |
60 |
0 |
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Ermäßigt |
20 |
0 |
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U 21 (bis 21 Jahre) |
10 |
200 |
Quartalsweise Zahlung auf Anfrage
3.) Die Jahresgebühr deckt grundsätzlich folgende Punkte ab:
• Das Recht, an den Tauschaktivitäten teilzunehmen
• Bezug der KAESCH-Marktzeitung
• Einträge in das Online-Portal und in die KAESCH-Marktzeitung
• Verbuchungen der Tauschgeschäfte
• Jährliche Zusendung des Kontoauszuges
• in Planung: Haftpflicht- und Unfallversicherung
4.) Das Beitragsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Mitgliedsbeiträge in Euro und KAESCH werden von den Konten eingezogen. Die Abrechnung erfolgt bei unterjährigem Eintritt nach Monaten. Für Mitglieder ohne Bankkonto wird der Beitrag bei den monatlichen Treffen eingehoben.
5.) Überziehungsrahmen: Der Standard-Überziehungsrahmen beträgt 2.000 KAESCH.
6.) Firmen und Organisationen erhalten grundsätzlich 8.000 KAESCH Überziehungsrahmen.
7.) Über höhere Überziehungsrahmen entscheiden die regionalen AnsprechpartnerInnen
und der Vorstand.
8.) Sozialkonto
KAESCH lebt davon, dass Guthaben und Leistungen zwischen den Mitgliedern fließen. Die Anhäufung von hohen Guthaben bei einzelnen Mitgliedern verhindert diesen Fluss.
Wenn das Guthaben eines Mitgliedes 8000 KAESCH überschreitet und der Vorjahresumsatz des Mitglieds 8000 KAESCH nicht erreicht hat, dann werden ein Viertel der übersteigenden Summe des Guthabens auf das Sozialkonto umgebucht. Stichtag ist der 31.12.
9.) Buchungsaufträge, die nicht vollständig ausgefüllt, nicht unterschrieben sind oder die den Überziehungsrahmen übersteigen, werden retourniert. Der KAESCH-Tauschkreis übernimmt für ungedeckte Buchungsaufträge keine Haftung. Im Sinne der Transparenz werden Kontostände regelmäßig offen gelegt.
10.) Buchungen können sowohl in Papierform als auch online durchgeführt werden. Für Buchungen in Papierform gilt: Der/die AusstellerIn eines Buchungsauftrages übergibt das Original dem/der Begünstigten. Der/die Begünstigte hat den Buchungsauftrag innerhalb von 3 Monaten an den/die regionale AnsprechpartnerIn oder an das Buchhaltungsteam weiterzuleiten.
11.) Die Tauschpartner vereinbaren den Wert der Leistung in KAESCH. Als Richtwert empfehlen wir, eine Stunde Arbeit mit 100 KAESCH zu bewerten. Für eine Verrechnung mit Euro z.B. für Wareneinsatz empfehlen wir einen Umrechnungsfaktor: 100 KAESCH = 10 Euro. Die Berücksichtigung von besonderen Anlagen-, Investitions- und Materialkosten liegt bei den Tauschpartnern.
12.) Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der TeilnehmerInnen. Der KAESCH-Tauschkreis haftet weder für an TeilnehmerInnen gerichtete Steuerforderungen noch für Forderungen aus ungedeckten Schadensfällen. KAESCH unterliegen denselben steuerrechtlichen Regelungen wie Euro-Zahlungen. Es gibt keinen Anspruch, KAESCH gegen Euro-Zahlungen zu erwerben.
13.) Will ein/eine TeilnehmerIn aus dem KAESCH-Tauschkreis austreten, muss er/sie dies drei Monate vor Austritt dem Verein schriftlich bekannt geben und sein/ihr Konto auf Null bringen. Ein Austritt ist immer zum Quartalsende möglich.
14.) Im Todesfall eines Mitglieds ist der Kontostand (positiver oder negativer Stand) Teil der jeweiligen Erbmasse. KAESCH sind vererbbar.
15.) Ist ein Mitglied oder dessen Rechtsnachfolger für die Vereinsorgane länger als ein Jahr nicht erreichbar, kann der Verein ein Mitglied ausschließen und das KAESCH-Konto löschen. Die KAESCH fließen dann dem Sozialkonto zu. Vor der beabsichtigten Löschung wird das Mitglied rechtzeitig schriftlich informiert.
16.) Das Serviceteam behält sich vor, Einträge in Marktzeitung und Onlineportal zurückzuweisen.
17.) Schwere Verstöße gegen die Grundsätze und Spielregeln können den Ausschluss aus dem KAESCH-Tauschkreis zur Folge haben. Der Ausschluss wird vom Vorstand ausgesprochen.
18.) Spielregeln können jederzeit vom Vorstand geändert werden. Die Mitglieder werden darüber in geeigneter Weise informiert. Änderungen treten frühestens nach einem Monat nach Veröffentlichung in Kraft.
KAESCH, Juli 2010
KAESCH Spielregeln als PDF (Download)
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